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| Erstellung eines VergabevermerksDem Portal "öffentliches Auftragswesen" ist eine neue Funktionalität hinzugefügt worden: die Möglichkeit, Vergabevermerke einzupflegen und zu veröffentlichen. Im Sinne der Transparenz und good Governance hat die wallonische Regierung in ihrem Rundschreiben vom 10. Mai 2007 nämlich festgelegt, dass jeder wallonische öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, für jeden Auftrag, dessen Wert 22.000 Euro exklusive Mehrwertsteuer übersteigt, einen Vergabevermerk zu veröffentlichen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Informationen Verwaltung" Aktualisiert am 16/01/2009 | Mein persönlicher Bereich |