Neben den Dienststellen, die als öffentliche Auftraggeber fungieren, intervenieren bei der Vergabe und der Ausführung öffentlicher Aufträge noch andere öffentliche Akteure in unterschiedlicher Funktion. Hierzu zählen nicht zuletzt:
die Finanzinspektoren.
Einer vorherigen Stellungnahme des Finanzinspektors sind unter anderem die Vorschläge unterworfen, deren Verwirklichung per se direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Ausgaben- oder Einnahmenseite des Haushalts haben; nicht erforderlich ist die Stellungnahme des Finanzinspektors hingegen bei öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die einen gewissen Betrag nicht übersteigen. Die Festlegung der entsprechenden Interventionsschwellenwerte erfolgte:
Beispiel einer Intervention: Stellungnahme bezüglich eines Beschlussvorschlags zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags.
Der Rechnungshof
Der durch Artikel 180 der Verfassung gegründete Rechnungshof ist eine kollaterale Einrichtung des Parlaments. Er übt eine externe Kontrolle über alle budgetären Vorgänge, Buchungs- und Finanzvorgänge des Föderalstaats, der Gemeinschaften und Regionen sowie der von ihnen abhängigen Einrichtungen öffentlichen Interesses aus.
Interventionsbeispiel: Bestätigung einer Auszahlungsanweisung zu Gunsten eines Zuschlagsempfängers.
Weitere Informationen finden Sie auf
der Website des Rechnungshofes.
Der Staatsrat
Die verwaltungsgerichtliche Abteilung des Staatsrats ist zuständig für die Annullierung oder Aussetzung von Amtshandlungen, die gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen.
Interventionsbeispiel: Annullierung einer begründeten Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags.
Weitere Informationen finden Sie auf
der Website des Staatsrats
Der Gerichtshof der Europäische Gemeinschaften
Der EuGH sorgt für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts, zu dem auch das Sachgebiet des öffentlichen Auftragswesens gehört.
Interventionsbeispiel: die Verurteilung Belgiens als Mitgliedstaat wegen der Nichtumsetzung einer europäischen Richtlinie.
Weitere Informationen finden Sie auf
der Website des EuGH.
Die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit
In Streitfällen über subjektive Rechte im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
Interventionsbeispiel: Entschädigung eines unrechtmäßig von einem Vergabeverfahren ausgeschlossenen Bieters.
Weitere Informationen finden Sie auf
Der Juridat-Website
Die Ombudsdienste
Die Ombudsdienste bearbeiten Beschwerden, unter anderem in Bezug auf die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auf
der Website des Ombudsmannes der Wallonischen Region
Weitere Informationen finden Sie auf
der Website des Ombudsmannes der Französischen Gemeinschaft
Aktualisiert am 16/01/2009