Portal für das Öffentliche Auftragswesen in der Wallonischen Region - Französischen Gemeinschaft
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Zugänglichkeit

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Die Weiterentwicklung des Internets und seine immer allgemeinere Nutzung ermöglichen inzwischen auch Menschen mit einer starken Sehbehinderung den Zugang zu einem reichhaltigen Angebot an Informationen und Dienstleistungen, das ihnen zuvor verwehrt blieb.

Im Gegensatz zur landläufigen Annahme ist es Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und sogar Blinden durchaus möglich, mit Computern und folglich auch mit dem Internet zu arbeiten, indem sie entweder eine Vergrößerungssoftware oder Sprachsynthese-Technologien und Braille-Anzeigen verwenden.

Die wallonische Regierung hat beschlossen, der Zugänglichkeit ihrer Websites auch für Menschen mit einer Sehbehinderung eine besondere Bedeutung beizumessen. Im April 2003 wurde eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, um die meisten öffentlich zugänglichen Internetseiten der Wallonischen Region auch diesen Bürgern zur Verfügung zu stellen.

Das Anysurfer-Label weist darauf hin, dass die damit gekennzeichnete Website auch für nicht sehende und schlecht sehende Menschen zugänglich ist. Es wird erst nach einer rigorosen Überprüfung der Zugänglichkeit durch Experten des Nationalen Blindenwerks verliehen.

Aktualisiert am 16/01/2009

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