COVID-19
Das Coronavirus (COVID-19) ist nicht ohne Folgen für die öffentlichen Aufträge. Wir haben diese neue Rubrik geschaffen, um Ihnen Zugang zu allen zweckdienlichen Informationen zu geben, unabhängig davon, ob Sie ein öffentlicher Auftraggeber, ein Unternehmen oder eine andere Person sind, die sich mit diesem Thema befasst.
Welche Auswirkungen haben die Gesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 auf die öffentlichen Aufträge?
Die vom Nationalen Sicherheitsrat beschlossenen Gesundheitsmaßnahmen haben einen Einfluss auf die Vergabe und Ausführung der öffentlichen Aufträge.
Die Wallonische Region hat am Montag, den 23. März 2020, Empfehlungen veröffentlicht, die den öffentlichen Auftraggebern helfen sollen, die Folgen der Gesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 auf die wallonischen öffentlichen Aufträge zu bewältigen.
Die jeweiligen Situationen müssen von Fall zu Fall analysiert werden, wobei insbesondere die Besonderheiten jedes einzelnen Auftrags und die Kontinuität des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen sind. Die Situationen können je nach Art der betreffenden Aufträge und Dienstleistungen sehr unterschiedlich sein. Es ist daher nicht möglich, eine allgemeine Verhaltensregel zu bestimmen, die ohne Unterscheidung für alle Aufträge gilt.
Drei Regeln sollten die öffentlichen Auftraggeber bei der Umsetzung der Empfehlungen leiten: gesunder Menschenverstand, guter Glaube und Dialog.
Wir empfehlen Ihnen, den Text des am Montag, den 23. März 2020, verabschiedeten Rundschreibens zur Kenntnis zu nehmen.
Ergänzend zu dem Rundschreiben des Ministerpräsidenten schlägt der Öffentliche Dienst der Wallonie, im Einvernehmen mit dem Städte- und Gemeindeverband der Wallonie, Leitlinien, Empfehlungen und Musterschreiben vor, um es den wallonischen öffentlichen Auftraggebern zu ermöglichen, ihre durch die Gesundheitskrise im Zusammenhang mit dem Covid-19 beeinträchtigten öffentlichen Bauaufträge zu verwalten. Diese Links führen zu den entsprechenden Dokumenten:
- Mitteilung
- Anhang 1 – Aufschub der Anweisung, die Bauleistungen zu beginnen
- Anhang 2 – Aufschub des Beginns der Ausführung, wenn die Anweisung, die Bauleistungen zu beginnen, bereits erteilt wurde
- Anhang 3 – Schreiben zur Genehmigung der Aussetzung der Baustellenarbeiten
- Anhang 4 – Eventuelle Aussetzung – Anforderung von zusätzlichen Informationen
- Anhang 5 – Einstellung der Baustellenarbeiten – Protokoll zur Feststellung einer Vertragsverletzung
- Anhang 6 - Zusatzvertrag
Was sind die am häufigsten gestellten Fragen?
Kann ein öffentlicher Auftraggeber die Genehmigung eines öffentlichen Auftrags noch notifizieren?
- Anhang 1 - Schreiben bezüglich einer vollständigen Wiederaufnahme der Arbeiten nach Aussetzung der Arbeitsausführung
- Anhang 2 - Schreiben bezüglich einer teilweisen Wiederaufnahme der Arbeiten nach Aussetzung der Arbeitsausführung
Wo finde ich alle aktuellen Informationen über das Coronavirus für den Sektor der lokalen Behörden?
Wir empfehlen Ihnen, die Seite zu konsultieren, die auf der Website der lokalen Behörden in der Wallonie zur Verfügung steht: https://interieur.wallonie.be/coronavirus-covid19.
Konsolidierte und ständige Informationen für die Gemeinden und die ÖSHZ der Wallonie sind auf der Website der Vereinigung der Städte und Gemeinden der Wallonie verfügbar: https://www.uvcw.be/.
Wo finde ich alle aktuellen Informationen über das Coronavirus für den Sektor der sozialen Maßnahmen?
Wir empfehlen Ihnen, die Seite zu konsultieren, die auf der Website des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Inneres und Soziale Maßnahmen zur Verfügung steht: http://actionsociale.wallonie.be/actualites/coronavirus-COVID19.
Diese Website bietet Ihnen auch die Möglichkeit, die AViQ-Website für alle anderen Fragen zu konsultieren: https://www.aviq.be/coronavirus.html.
Wo können Sie nützliche Informationen und Hilfe finden, wenn Ihr wallonischer KMB mit Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) konfrontiert ist?
Wir empfehlen Ihnen, die von der Provinz Hennegau - Hainaut développement veröffentlichten Informationen vom 27. März 2020 zu konsultieren: https://www.marchespublics-pme.be/news/info-marche-public-circonstances-exceptionnelles-covid-19/.
Als wallonischer KMB steht Ihnen die Provinz Hennegau - Hainaut développement weiterhin zur Verfügung und ermöglicht es Ihnen, eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ein Informationsblatt über unvorhersehbare Umstände und die Auswirkungen auf die Ausführung ist ebenfalls verfügbar: https://www.marchespublics-pme.be/outils-pratiques/fiches-techniques-outils-pratiques/circonstances-imprevisibles/.
Welche Vorschriften wurden aufgrund des Coronavirus (COVID-19) erlassen?
Wir empfehlen Ihnen, alle im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) erlassenen Vorschriften in der speziellen Dokumentation zum Coronavirus (COVID-19) auf Wallex einzusehen: https://wallex.wallonie.be/contents/acts/27/27924/1.html.